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ORTHODONTISTS.

EINMAL ANMELDEN, DANACH ENTSPANNT ZURÜCKLEHNEN.

Wir als medizinischer Dienstleister unterliegen denselben Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Umgang mit Patientendaten wie Sie. Da wir den Anspruch haben, Ihnen Zeit zu ersparen, statt noch mehr davon einzufordern, haben wir den Prozess so einfach wie möglich gestaltet.

Sie melden sich einmal bei uns als Kunde an und lesen und akzeptieren Dokumente. Sie verpflichten sich dadurch zu nichts, können aber danach ganz bequem so viele Fälle an uns zur Bearbeitung weiterleiten, wie Sie möchten – ohne jemals wieder etwas unterschreiben oder ausfüllen zu müssen.

Momentan bearbeiten wir Fälle der folgenden Alignerhersteller:

  • Invisalign
  • Spark
  • Angel Aligner
  • Clear Correct

Sollten wir weitere Alignerhersteller aufnehmen, werden wir Sie natürlich unverzüglich per E-Mail informieren.

IHRE ERSTEN SCHRITTE ZU PERFEKT AUSGEARBEITETEN BEHANDLUNGSPLÄNEN

  • 1. Sie füllen das Online-Anmeldeformular unten aus und klicken auf „Weiter“.
  • 2. Sie lesen sich die Dokumente durch und akzeptieren diese.
  • GO! Sobald Sie einen Fall haben, den Sie durch uns bearbeitet haben möchten, schicken Sie uns die Einzelheiten bequem per E-Mail.

WAS SIE BEI DER ANMELDUNG ERWARTET

Eine Übersicht über die Dokumente, die Sie während der Anmeldung bitte akzeptieren:

Anmeldeformular

Einfach ausfüllen und auf “Weiter” klicken. Auf der darauf folgenden Seite lesen Sie sich bitte die Dokumente durch und akzeptieren sie.

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wenn Sie als Unternehmen aus der Europäischen Union, aber nicht aus Deutschland kommen, geben Sie bitte Ihre gültige EU-Mehrwertsteuer-ID für zukünftige Rechnungen an

TPSOLUTION Medical Device Support Vertrag

§1 VERTRAGSGEGENSTAND

Sie sind zahnärztlich approbiert und führen die kieferorthopädische Behandlung alleine und letztverantwortlich nach den Vorgaben Ihres Faches und Ihres Berufsrechtes durch. TPSOLUTION unterstützt Sie hierbei im Hinblick auf den Einsatz spezieller Medizin- und Zahntechnik, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von bestimmten, auf unserer Webseite angegebenen Alignersystemen und der diesen zugrunde liegenden Anwendersoftware (Setup- Software).

§2 VERTRAGSLEISTUNGEN

Support-Leistungen im Sinne dieses Vertrages sind u.a.:
  • Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestimmen Sie, je nach Einzelfall und entsprechend unterschiedlichen Anforderungen, den Umfang unserer Support-Leistungen. Sollten Ihrer Einschätzung nach im Laufe der Behandlung eine oder mehrere weitere Aufträge erforderlich werden (wie beispielsweise zusätzliche Aligner-Bestellungen (Refinements/Revisions), Mid-
  • Sobald Sie eine Entscheidung für die Verwendung eines Alignersystems mit Ihrem Patienten gefällt haben, begleiten wir Sie beim EDV-gestützten Planungsprozess unter zahntechnischen Gesichtspunkten, bis Sie die Planung gegenüber dem entsprechenden Alignerhersteller genehmigen.
  • Wir führen die Korrespondenz und die Kommunikation mit dem seitens des Alignerherstellers betriebenen externen Zahntechniklabor und Ihnen.
  • Wir bearbeiten den digitalen Setup-Entwurf und berücksichtigen hierbei Ihre spezifischen klinischen Präferenzen. Wir achten auf möglichst effiziente Verwendung der oben genannten Medizinprodukte und erfüllen so weit als möglich Ihre zahntechnischen Planungsanforderungen.
  • Course- Corrections, Trouble-Shooting), gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.
  • Wir werden Sie zeitnah darauf hinweisen, falls Ihre Planungsziele unter Verwendung dieser Medizinprodukte aus zahntechnischen Gründen schwierig vorhersehbar sind oder sonstige zahntechnische Hindernisse z.B. im Hinblick auf Abdrücke, Abformungen oder Scans vorliegen.

§3 ZUSAMMENARBEIT

TPSOLUTION ist nicht in Ihre Praxis eingebunden. Wir erbringen unsere Leistungen selbstständig und innerhalb unseres Faches der Zahntechnik weisungsfrei. Dabei stellen wir im Rahmen der Auftragsbearbeitung unsere medizintechnischen Kenntnisse und unser zahntechnisches Erfahrungswissen bei Anwendung der Planungssoftware in den Dienst der zahnärztlichen Behandlungsvorgaben. TPSOLUTION steht weder in einem Anstellungsverhältnis noch in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zu Ihnen oder Ihrer Praxis.

§4 SCHWEIGEPFLICHT UND GESUNDHEITSDATENSCHUTZ

Sie stellen sicher, dass Ihr Patient mit der Einbindung von TPSOLUTION nach Maßgabe der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Planungsvorgang, insbesondere mit der elektronischen Weitergabe der Gesundheitsdaten an uns zur Erfüllung des Vertragszwecks einverstanden ist. Die Speicherung der Daten des Patienten bei TPSOLUTION beschränkt sich auf die Zwecke und für die Dauer der Auftragsausführung.

§5 ABRECHNUNG

Wir rechnen unsere Leistungen gegenüber Ihnen monatlich ab. Die Das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnisses liegt diesem Vertrag bei.

§6 VERTRAGSDAUER

Das Vertragsverhältnis beginnt, sobald Sie uns einen Auftrag gemäß §2 erteilen, und bezieht sich auf alle weiteren Beauftragungen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§7 VERSCHWIEGENHEIT

TPSOLUTION ist zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten über alle Umstände verpflichtet, die uns im Rahmen der Ausführung dieses Rahmenvertrages und der konkretisierenden Aufträge bekannt werden, insbesondere auch im Hinblick auf Arbeitsabläufe und Besonderheiten in Ihrer Praxis und im Hinblick auf die Gesundheitsdaten Ihrer Patienten. Unsere Mitarbeiter verpflichten sich in gleicher Weise und in gleichem Umfang zum Stillschweigen.

§8 GEWÄHRLEISTUNG

Wir haften Ihnen gegenüber für Verletzungen der Vorgaben des Zahntechnikerfachs im Rahmen des unter § 2 vereinbarten Leistungsumfangs. Wir gewährleisten jedoch weder, dass das zahnmedizinische Therapieziel erreicht wird, noch dass das Behandlungsergebnis den ästhetischen Vorstellungen des Patienten entspricht.

§9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag werden Ihnen in Textform per E-Mail zur Verfügung gestellt. Durch weitere Beauftragungen an uns erklären Sie sich mit den jeweiligen Änderungen einverstanden. Durch eine von den Regelungen dieses Vertrages abweichende Übung werden Rechte und Pflichten nicht begründet. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel unter Beachtung der erkennbaren wirtschaftlichen Zielsetzung dieser Vereinbarung sowie der arzt- und krankenhausrechtlichen Vorgaben möglichst nahekommen. Das gleiche gilt sinngemäß auch für den Fall, dass nach Vertragsschluss eine Regelungslücke entsteht oder festgestellt wird.

TPSOLUTION Vertrag zur Auftragsverarbeitung

 

§1 GEGENSTAND UND DAUER DER AUFTRAGSVERARBEITUNG

1.1. Um die nachfolgend unter Ziffer 2.1. beschriebenen Dienste ausführen zu können, erheben, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten.

1.2. Dieser Vertrag ist wirksam, sobald Sie ihn unten akzeptieren. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann sowohl von Ihnen als auch von uns mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Da dieser Vertrag abhängig vom Medical-Device-Support-Vertrag ist, wird dieser Vertrag beendet, sobald der Medical-Device-Support-Vertrag beendet wird.

1.3. Die hier aufgeführten Regelungen ergänzen den Medical-Device-Support-Vertrag. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen gehen die hier aufgeführten Regelungen vor.

§2 KONKRETISIERUNG DES AUFTRAGSINHALTS

2.1. Wir unterstützen Sie beim Einsatz spezieller Medizin- und Zahntechnik, insbesondere bei der Verwendung des von Ihnen angegebenen Alignersystems und der diesem System zugrunde liegenden Anwendersoftware (Setup-Software).

2.2. Wir verwenden die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Um die personenbezogenen Daten leistungsgemäß verarbeiten oder nutzen zu können, dürfen wir Zwischen-, Temporär- oder Duplikatsdateien der personenbezogenen Daten erstellen, wenn es verfahrens- oder sicherheitstechnisch notwendig sein sollte. Wir dürfen personenbezogene Daten nicht in Systeme Dritter einspielen, auch nicht zu Testzwecken, außer, der Dritte ist genehmigter Unterauftragsnehmer von TPSOLUTION. Im Übrigen dürfen wir nicht unautorisiert Kopien der personenbezogenen Daten erstellen.

2.3. Nach vorheriger Absprache mit Ihnen und zum Zwecke der Hilfestellung und Überprüfung von Fehlern dürfen wir einzelne Datensätze, wie beispielsweise Kundenkonten, überprüfen. Wenn wir hier Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellen sollten, informieren wir Sie unverzüglich.

2.4. Weitere Einzelheiten zu Umfang, Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder - nutzung sind unter Buchstabe A. der Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgeführt.

2.5. Die Arten der personenbezogenen Daten sind unter Buchstabe B. der Anlage 1 aufgeführt.

2.6. Der Kreis der Betroffenen ist unter Buchstabe C. der Anlage 1 aufgeführt.

2.7. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Sollten wir jemals die Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlagern oder von dort aus darauf Zugriff darauf erlauben, werden wir Sie vorher schriftlich um Ihre Zustimmung bitten. Dies würde auch nur dann erfolgen, wenn durch angemessenes Datenschutzniveau die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Angemessenes Datenschutzniveau erfordert (a) einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, (b) verbindliche interne Datenschutzvorschriften, (c) den Einsatz von EU-Standarddatenschutzklauseln oder (d) genehmigte Verhaltensregeln.

2.8. Durch die Vergabe eines Auftrages an uns erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir in Ihrem Namen den Kundendienst des Alignerherstellers zu Behandlungen Ihrer Patienten kontaktieren und, falls nötig, diesen zu beauftragen. Sie erklären sich weiterhin damit einverstanden, dass wir Informationen zu Ihren Patienten für Sie entgegennehmen.

§3 TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

3.1. Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Hierbei berücksichtigen wir technischen Fortschritt und Weiterentwicklung, Implementierungskosten und die Art, den Umfang und die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Bevor wir mit der Verarbeitung beginnen, dokumentieren wir die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung. Dies tun wir schriftlich oder in anderer, zur Vorlage gegenüber Dritten geeigneter Form, und stellen sie Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.

3.2. Die hier festgelegten Maßnahmen umfassen Aspekte der Pseudonymisierung, Verschlüsselung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste sowie die Verfügbarkeit der Daten. Zudem ist ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit dieser technischen und organisatorischen Maßnahmen eingeführt. Stellen sich diese Maßnahmen während der Überprüfung und Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, als unwirksam zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung heraus, implementieren wir unverzüglich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen i.S.v. Ziffer 3.1. und dokumentieren dieses Vorgehen. Auch dieses stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.

3.3. Wir dürfen alternative adäquate Maßnahmen umsetzen, wobei das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden darf. Wesentliche Änderungen werden wir dokumentieren und Ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellen.

§4 BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG UND SPERRUNG VON DATEN

4.1. Die Daten, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten, dürfen wir nur nach Ihrer Weisung berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Sollte sich eine betroffene Person zwecks Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten direkt an uns wenden, werden wir dieses Ersuchen unverzüglich in Textform an Sie weiterleiten.

4.2. Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Daten Portabilität und Auskunft nach Ihrer Weisung im Sinne der Ziffer 9 dieses Vertrags werden wir unmittelbar sicherstellen, soweit im Medical-Device-Support-Vertrag nichts Abweichendes mit Ihnen vereinbart wurde.

§5 PFLICHTEN VON TPSOLUTION

5.1. Wir verpflichten uns, personenbezogene Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung zu verarbeiten.

5.2. Wir verpflichten alle Personen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugt sind, zur Vertraulichkeit und stellen sicher, dass sie einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Vor der Durchführung der Arbeiten haben wir diese Personen mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht. Ziffer 5.1. gilt für diese Personen entsprechend.

5.3. Wir unterstützen Sie nach besten Kräften bei der Einhaltung Ihrer Pflichten bezüglich der Sicherheit der Verarbeitung, bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gegenüber Aufsichtsbehörden und den betroffenen Personen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und bei einem sich daraus ergebenen Konsultationserfordernis gegenüber Aufsichtsbehörden. In allen Fällen werden die Art der Verarbeitung und die uns zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

5.4. Wir unterwerfen uns eventuellen Kontrollmaßnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden. Über eine solche Kontrollmaßnahme werden wir Sie umgehend in Textform informieren, wenn Daten aus Ihrem Auftrag betroffen sind. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung bei TPSOLUTION ermittelt. Soweit Sie Ihrerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung bei TPSOLUTION ausgesetzt sind, unterstützen wir Sie nach besten Kräften. Die Unterstützungsleistungen umfassen die Informationsbeschaffung und sind nur dann vorzunehmen, wenn sie gesetzlich möglich sind und der Aufwand der Unterstützungsleistungen angemessen ist. Insbesondere besteht keine Kostentragungspflicht seitens TPSOLUTION.

5.5. Wir verpflichten uns, die einschlägigen Vorschriften zur Bestellung des Datenschutzbeauftragen zu beachten. Sollten Sie diesen direkt kontaktieren wollen, stellen wir Ihnen die Kontaktdaten zur Verfügung. Bei einem Wechsel des Datenschutzbeauftragten werden wir Sie unverzüglich informieren.

5.6. Wir verpflichten uns, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzwecke technische und organisatorische Maßnahmen einzuhalten, umzusetzen sowie regelmäßig zu kontrollieren. Dies gilt ebenso für die diesbezüglichen internen Prozesse. Wir gewährleisten Ihnen gegenüber die Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

5.7. Wir führen ein Verzeichnis zu allen Kategorien von in Ihrem Auftrag durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten.

5.8. Wir informieren Sie unverzüglich in Textform, falls wir der Auffassung sind, dass eine Weisung gegen deutsche oder europäische Datenschutzvorschriften verstößt.

§6 UNTERAUFTRAGSVERHÄLTNISSE

6.1. Sie sind grundsätzlich damit einverstanden, dass wir Unteraufträge an sorgfältig ausgewählte Drittunternehmen erteilen. Über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf Hinzuziehung oder Ersetzung anderer Unterauftragsverarbeiter wird mindestens 14 Tage im Voraus informiert. Sie willigen ein, einer Änderung der Unterauftragsverarbeiter nur aus wichtigem Grunde zu widersprechen.

6.2. Sollten wir einen Unterauftragsverarbeiter einsetzen, werden wir einen Vertrag über die Verarbeitung von Daten mit diesem schließen. Der Unterauftrag wird schriftlich fixiert. Die Datenschutzpflichten des Vertrags zwischen uns und dem Unterauftragsverarbeiter entsprechen den Festlegungen des Vertrags zwischen Ihnen und uns.

6.3. Wir haften Ihnen gegenüber für die Einhaltung der Pflichten jedes Unterauftragsverarbeiters. Die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich des Verhältnisses zwischen uns und dem Unterauftragsverarbeiter bleiben hiervon unberührt.

6.4. Sämtliche Unterauftragsverarbeiter, mit denen wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses arbeiten, sind in Anlage 2 aufgeführt.

6.5. Die Weitergabe von Ihren personenbezogenen Daten an den Unterauftragsverarbeiter ist erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Erbringt der Unterauftragsverarbeiter die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellt TPSOLUTION die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch geeignete Maßnahmen sicher.

6.6. Eine weitere Auslagerung des Unterauftragsverarbeiters an weitere Unterauftragsverarbeiter bedarf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

6.7. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die wir bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nehmen. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Post/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen. Wir sind jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit Ihrer Daten auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

§7 IHRE KONTROLLRECHTE; MITWIRKUNGSPFLICHTEN VON TPSOLUTION

7.1. Wir räumen Ihnen und/oder Ihren Bevollmächtigten bezüglich der getroffenen Datenschutz- und Datensicherungsvorkehrungen ein Besichtigungs- und Kontrollrecht (Inspektionsrecht) ein.

7.2. Dieses Inspektionsrecht hat das Ziel, die Einhaltung der TPSOLUTION obliegenden Pflichten in unserem Geschäftsbetrieb zu überprüfen. Der Nachweis kann neben Vor-Ort-Kontrollen auch durch unabhängige Prüfberichte und Zertifizierungen sichergestellt werden. Sofern Vor- Ort-Kontrollen durchgeführt werden sollen, sind diese als Stichprobenkontrollen auszugestalten und grundsätzlich rechtzeitig anzumelden. TPSOLUTION erteilt Ihnen ferner alle erforderlichen Auskünfte. Die Ausübung des Inspektionsrechts darf den Geschäftsbetrieb nicht unangemessen stören oder missbräuchlich sein. Sie stimmen der Benennung eines unabhängigen externen Prüfers durch TPSOLUTION zu, sofern wir Ihnen eine Kopie des Auditberichts zur Verfügung stellen. Sollte der durch TPSOLUTION beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu Ihnen stehen, haben Sie gegen diesen ein Einspruchsrecht. Die Kosten für einen externen Prüfer sind von Ihnen zu tragen. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Prüfung dürfen wir eine angemessene Vergütung verlangen.

§8 MITTEILUNG BEI VERSTÖSSEN SEITENS TPSOLUTION

8.1. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte die in diesem Vertrag festgelegten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen verletzt wurden.

8.2. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, der Meldepflichten bei Datenschutzverstößen, bei Datenschutzfolgeabschätzungen und im Rahmen der vorherigen Konsultation einer Aufsichtsbehörde.

8.3. Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten von TPSOLUTION zurückzuführen sind, kann TPSOLUTION eine angemessene Vergütung beanspruchen. Bevor wir zur Erfüllung unserer Unterstützungsleistungen externe Dienstleister hinzuziehen, stimmen wir uns zur Erhaltung unseres Kostenerstattungsanspruches vorab mit Ihnen wegen der dabei entstehenden Kosten ab.

§9 IHRE WEISUNGSBEFUGNIS

9.1. Wir dürfen die Daten nur im Rahmen Ihrer Weisungen verarbeiten. Diese Weisungen müssen schriftlich dokumentiert werden, oder in einer anderen Form, die zur Vorlage gegenüber Dritten geeignet ist. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Im Rahmen der in diesem Vertrag getroffenen Auftragsbeschreibung behalten Sie sich ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor. Diese können Sie durch Einzelanweisungen konkretisieren. Änderungen des Verarbeitungsgegenstands oder der Verfahren sind gemeinsam abzustimmen.

9.2. Sollten wir eine Weisung nicht einhalten können, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall sind Sie berechtigt, die Datenweitergabe auszusetzen und/oder von diesem Vertrag und vom Medical-Device-Support-Vertrag, zu dem dieser Vertrag geschlossen wurde, zurückzutreten.

9.3. Mündliche Weisungen bestätigen Sie unverzüglich in Textform. Solange die Weisungen nicht in schriftlicher Form vorliegen, sind wir berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisungen auszusetzen.

9.4. Sollte eine von Ihnen erteilte Weisung unserer Meinung nach gegen die Vorschriften über den Datenschutz verstoßen, werden wir Sie unverzüglich schriftlich hierüber informieren.

§10 LÖSCHUNG DER DATEN NACH BEENDIGUNG DES AUFTRAGS

10.1. Nach Abschluss der Arbeiten, oder früher nach Ihrer Aufforderung oder bei Beendigung oder Kündigung dieses Vertrages werden wir Ihnen sämtliche in unseren Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, aushändigen oder nach Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung datenschutzgerecht vernichten. Die Datenlöschung und Datenvernichtung wird vollständig und nach anerkannten, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren zum mehrfachen Überschreiben von Daten vorgenommen. Das gleiche gilt auch für Test- und Ausschussmaterial, das bis zur Löschung oder Rückgabe unter datenschutzgerechtem Verschluss gehalten wird. Auf Anforderung legen wir Ihnen das Protokoll der Löschung vor und händigen Ihnen eine Kopie des Protokolls aus.

10.2. Soweit und solange wir die Daten im Einzelfall für berechtigte eigene Zwecke, insbesondere zur Dokumentation des Nachweises der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung benötigen (beispielsweise zur Rechnungsstellung), oder soweit und solange wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnung zur Speicherung verpflichtet sind, unterbleibt eine Datenlöschung.

ANLAGEN

ANLAGE 1

A. ZU ZIFFER 2 - ART UND ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Begleitung des EDV-gestützten Planungsprozesses unter zahntechnischen Gesichtspunkten, bis hin zur Genehmigung der Planung durch die Kieferorthopädin/des Kieferorthopäden gegenüber des Alignerherstellers. Führung der Korrespondenz und der Kommunikation mit dem seitens des Alignerherstellers betriebenen externen Zahntechniklabors einerseits und der Kieferorthopädin/des Kieferorthopäden andererseits. Bearbeitung der digitalen Behandlungsplan-Entwurfes unter Berücksichtigung der spezifischen klinischen Präferenzen der Kieferorthopädin/des Kieferorthopäden, unter möglichst effizienter Verwendung der Medizinprodukte und möglichst weitreichender Erfüllung der zahntechnischen Planungsanforderungen der Kieferorthopädin/des Kieferorthopäden.

Der Umfang der Support-Leistungen wird nach den Anforderungen des Einzelfalls durch den Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestimmt.

B. ZU ZIFFER 2 - ART DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Name, Vorname, Fotos, Röntgenbilder, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Patienten/der Patientin, Behandlungsablauf.

C. ZU ZIFFER 2 - KREIS DER BETROFFENEN

Patienten, die an einer entsprechenden Behandlung teilnehmen.

ANLAGE 2: LISTE DER UNTERAUFTRAGSVERARBEITER

Zur Zeit werden keine Unterauftragsverarbeiter eingesetzt.

*Pflichtfelder

WAS IHRE KOLLEGEN ZU UNSEREM SERVICE SAGEN:

Sie müssen uns gar nicht glauben, wenn wir sagen: Wir lieben und leben digitale Behandlungsplanung. Sehen Sie hier, was Kieferorthopäden über unsere Behandlungsplanung zu sagen haben.
Kieferorthopäde Dr Daher

„TP SOLUTION is one-of-a-kind when it comes to digital aligner treatment
setup. The technique is based on science and experience and I am always
impressed by the technique and work ethics. I highly recommend it.“

Dr Sam Daher, Orthodontist, Vancouver, Canada

„Brilliant interdisciplinary exchange! TP SOLUTION
always develops perfect predictable results – TOP SERVICE!“

Dr Udo Windsheimer, Orthodontist, Crailsheim

Kieferorthopäde Dr Windsheimer
Kieferorthopäde Dr Brothag

„Outstanding service and very intelligently planned aligner treatments.
Thank you very much for the collaboration!“

Dr Dieter Brothag, Orthodontist, Miesbach, Germany

„Ever since I began working with TP SOLUTION, I’ve been treating
highly complex Invisalign® cases. The clinical results have improved
and the refinement rate has dropped significantly.“

Dr Michèle Fuchs, Orthodontist, Ludwigsburg

Kieferorthopäde Dr Fuchs
Maria Zaitova - tpacademy expert for TPS

”Very informative and well-presented lectures. The handbook provided is concise and will be very useful going forward with my further treatment plannings.“

Dr Julia Mangan, Galway, Ireland

„An honest training that clearly illustrates possibilities as well as challenges of aligner treatments. Since the training, my treatment plan reviews have been significantly more efficient and my treatments much more successful.“

Dr Marc Schätzle, Orthodontist, Lucerne, Switzerland

Kieferorthopäde Dr Schaetzle
tpacademy - Aligner Treatment Planning TPS Schulung

„The first and only course that managed to provide us with a practical and wellstructured manual on how to review ClinCheck® plans. Every Invisalign® provider should attend the training sessions offered by TP SOLUTION.“

Dr Winterscheidt, Orthodontist, Munich, Germany

„We developed a great partnership with TP SOLUTION and appreciate their excellent ClinCheck® review and planning. Keep calm and work with TP SOLUTION!“

Prof. Gersdorff, Orthodontist, Braunschweig, Germany

Kieferorthopäde Dr Gersdorff
Kieferorthopäde Dr Souchet

„TP SOLUTION offers great support in digital aligner treatment planning.
The company is our perfect digital assistant for the future. Top professional team!“

Dr Alain Souchet, Orthodontist, Mulhouse, France

ERLEBEN SIE SELBST, WIE EINFACH SELBST DIE KOMPLEXESTEN FÄLLE GESTALTET WERDEN KÖNNEN.

Einfach das Anmeldeformular ausfüllen und loslegen – Behandlungsplanung war noch nie so einfach und so sicher.

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